
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Roswitha Mosler, Jorga Interactive. Durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Sie werden automatisch Vertragsbestandteil. Jede Abweichung von unseren AGB, muß im Vertrag schriftlich festgehalten werden.
Wenn sich die Anforderungen im Lauf der Projektabwicklung ändern, steht es uns frei, die Preiskalkulation zu ändern. Wir sind verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Umsetzung der geänderten Anforderungen erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers zu dem geänderten Angebot. Stimmt er der Änderung nicht zu, bleibt die Gültigkeit des ursprünglichen Angebots erhalten.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen
Unterlagen spätestens 3 Wochen nach deren Anforderung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer alle Rechte erhält, die zur Nutzung dieser Materialien
für den Auftrag erforderlich sind. Etwaige Nachteile und Ansprüche Dritter, die an den Auftragnehmer wegen der
auftragsgebundenen Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials gestellt werden, gehen ausschließlich
und zu vollem Umfang zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, falls die zur Verfügung gestellten
Material gegen das geltende Recht verstoßen.
Kommt der Auftraggeber einer dieser Pflichten nicht nach, hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Gleichzeitig wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten
mindestens aber 30% der Auftragssumme fällig.
Das zu verarbeitende Material wird in einem freien und offenen digitalen Format
erwartet. Das Format muß editierbar sein und der Art der Daten entsprechen.
Wird eine Umwandlung von nicht digitalen, proprietären oder inadequatem Materials
notwendig, wird diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Grafiken werden in einer für den Zweck angemessenen Qualität erwartet. Besitzen
die zur Verfügung gestellten Grafiken nicht die notwendige Qualität, behalten wir uns
das Recht vor, diese zurückzuweisen.
Wird das Material in einem anderen als einem freien und offenen digitalen Format geliefert,
entstehen dem Auftraggeber für die Umwandlung des Materials in ein verarbeitbares Format
zusätzliche Kosten. Ist eine Umwandlung nicht möglich oder mit einem unverhältnismäßig
hohen Aufwand verbunden, behalten wir uns das Recht vor, das Material
in einem solchen Fall zurückzuweisen. Dies gilt besonders, wenn für die Umwandlung
proprietäre Software erforderlich ist, oder das Material in Printform geliefert wird.
Beinhaltet der Auftrag dynamische Funktionen einer Webpräsenz, so ist die Konfiguration des
Zielrechners vor der Auftragserteilung mitzuteilen. Ansonsten gehen wir davon aus, daß die
dynamischen Inhalte dazu gedacht sind, in einer unixähnlichen Umgebung mit dem Webserver Apache,
einer CGI-Schnittstelle, URL-Rewriting und den Scriptsprachen bash, awk und perl zu arbeiten.
Wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß die in Auftrag gegebenen
dynamischen Elemente in einer abweichenden Umgebung funktionieren sollen, haben wir das Recht,
wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Mehraufwand gesondert zu berechnen.
Im Fall einer Vertragskündigung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt
durchgeführten Arbeiten mindestens aber 30% der Auftragssumme fällig.
Im Fall einer Anpassung an eine weitere Umgebung wird der Mehraufwand mit 80¤ die Stunde bei
Umgebungen, die auf freier Software basieren und 160¤ die Stunde bei kommerziellen Umgebungen
berechnet.
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Als grafischer Entwurf gilt die Gesamtheit alle Elemente eines Auftrags, die eine grafische Komponente
enthalten wie Einzelgrafiken, Grafikkompositionen, Seitenentwürfe, Dekorationen oder
besondere Textformatierungen.
Beinhaltet der Auftrag eine grafische Komponente, so hat der Auftraggeber etwaige Einschränkungen,
Wünsche und Vorstellungen innerhalb von drei Wochen nach Auftragserteilung mitzuteilen, spätestens
jedoch mit der Übergabe der für ihre Erstellung notwendigen Materialien.
Andernfalls überläßt der Auftraggeber uns die Gestaltungsfreiheit.
Mehraufwand aufgrund später bekannter Einschränkungen und Wünsche gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
Der Entwurf wird dem Auftraggeber so früh wie möglich zur Prüfung vorgelegt.
Etwaige Änderungswünsche sind innerhalb einer Frist von fünf Werktagen mitzuteilen,
ansonsten gilt der Entwurf als angenommen. Kleine Änderungen bzw. Nachbesserungen
werden auf Wunsch des Auftraggebers bis hin zu dreimaliger Wiedervorlage durchgeführt.
Stößt der Entwurf auf völlige Ablehnung, kann anstelle der Nachbesserungen ein
neuer Entwurf gefordert werden.
Darüber hinausführende Änderungswünsche werden entsprechend dem üblichen Stundensatz
von 80¤ berechnet. Alternativ darf der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall
werden 80% des im Angebot für den grafischen Entwurf ausgewiesenen Betrags fällig.
Einwände gegen die grafische Gestaltung sind nach deren Annahme nicht möglich.
Das Werk wird dem Auftraggeber so früh wie möglich zur Begutachtung vorgelegt. Dynamische Webauftritte
werden auf unserem Testserver zum Funktionsnachweis abgelegt.
Mängel, die offen zutage treten, so daß sie auch dem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne besondere
Aufmerksamkeit sofort auffallen, müssen uns möglichst bald aber auf jeden Fall vor der Abnahme
mitgeteilt werden.
Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber das Werk übergeben. Vom Auftraggeber wird eine Abnahme in einer zeitnahen Frist
erwartet.
Die Abnahmefrist beträgt sieben, bei redaktionellen Arbeiten zehn Werktage. Falls die Abnahme in dieser Zeit
nicht erfolgt, wird mit einer Nachfrist von fünf Werktagen gemahnt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk
als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Die Fristen beginnen mit Übergabe des fertigen Werks.
Werden bei Einwänden innerhalb der Frist Nacharbeiten notwendig, beginnt die Abnahmefrist vom neuen sobald
die Neufassung übergeben wurde. Werden Einwände
innerhalb der Nachfrist erhoben, beginnt mit der Übergabe der Neufassung lediglich die Nachfrist von neuem.
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Dem Auftraggeber wird an den von uns erstellten urheberrechtlich geschützten Inhalten ein einfaches
nichtübetragbares Nutzugsrecht eingeräumt. Die Werke dürfen nicht verändert und nur im ursprünglichen
Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Bei rechnergebundenen Werken erstreckt sich das Nutzugsrecht
auf einen Rechner.
Ein von diesem abweichendes Nutzungsrecht muß schriftlich vereinbart werden.
Wir behalten uns vor, auf die von uns erstellten Werke zu verweisen. Bei über das Internet erreichbaren Werken, behalten wir uns vor, eine Bildschirmaufnahme mit dem dargestellten Werk in den Verweis mitaufzunehmen.
Beinhaltet der Auftrag einen wesentlichen Teil eines Webauftritts, so verpflichtet sich der Auftraggeber einen Verweis auf unseren Webauftritt in seinem Impressum oder einer gleichwertigen Stelle aufzunehmen.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.Alle Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Bei Auftragsvolumen ab 600 ¤ wird bei Auftragsannahme eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme fällig.
Bei Aufträgen über 3000 ¤ wird nach der Fertigstellung des grafischen Entwurfs eine weitere Zahlung
in Höhe von 30 % der Auftragssumme erwartet. Die volle Auftragssumme wird abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen
mit der Auftragsabnahme fällig.
Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns das Recht vor, Mahn- und Inkassogebühren geltend zu machen.
Die von uns erstellten Werke werden in einer von uns gewählten Form geliefert. Daten werden bevorzugt in einem offenen Format geliefert. Wir behalten uns die Wahl des Lieferwegs und des Mediums vor.
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Höhere Gewalt sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse verlängern etwaige Lieferfristen in angemessenem Umfang. Schadenersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen.
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Beinhaltet der Auftrag ein individuelles Computerprogramm oder eine Programmbibliothek gewährleisten wir, daß die
im Auftrag beschriebenen Funktionen, innerhalb von 24 Monaten ab Auftragsabnahme einwandfrei erfüllt werden.
Tritt eine Abweichung in der Funktion auf und wird diese Abweichung uns zusammen mit den Umständen genau
beschrieben, so bessern wir unser Programm nach, um diesen Funktionsfehler zu beheben. Über die Nachbesserung
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wird die Rechnerumgebung gegenüber der im Auftrag festgelegten verändert, erlischt die Gewährleistung.
Die uns bekannten Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Sollte ein Teil der vorgenannten Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt werden. Anstelle des unwirksamen Passus soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was zuvor beabsichtigt wurde.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Berlin Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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